Zum Hauptinhalt springen
Das Modell

Das Vorruhestandsmodell

Erfahren Sie, wie Sie Ihren schrittweisen Übergang in den Ruhestand planen und dabei finanziell abgesichert bleiben.

Was ist das VRM?

Das Vorruhestandsmodell (VRM) der Gebäudetechnikbranche ermöglicht es Ihnen, ab dem 60. Altersjahr Ihre Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren. Dabei wird ein Teil des Lohnausfalls durch die VRM-Rente ausgeglichen. So gestalten Sie Ihren Übergang in den Ruhestand selbstbestimmt — mit finanzieller Sicherheit und persönlicher Flexibilität.

In fünf Schritten zur VRM-Rente

1

Voraussetzungen prüfen

Sie sind 60 Jahre oder älter und arbeiten in einem GAV-unterstellten Betrieb der Gebäudetechnik.

2

Reduktion planen

Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ab wann und in welchen Schritten Sie Ihr Pensum reduzieren möchten.

3

Antrag einreichen

Füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Stiftung.

4

Pensum reduzieren

Nach der Bestätigung durch die Stiftung wird Ihre Arbeitszeit gemäss Plan reduziert.

5

VRM-Rente beziehen

Die VRM-Rente wird Ihnen monatlich ausbezahlt und gleicht einen Teil des Lohnausfalls aus.

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • check_circle Arbeitnehmende ab 60 Jahren
  • check_circle Dem GAV für das Gebäudetechnikgewerbe unterstellt
  • check_circle Mindestversicherungsdauer gemäss Reglement erfüllt [Platzhalter]
  • check_circle Pensenreduktion von mindestens 20%

Wie funktioniert die VRM-Rente?

Sie reduzieren Ihr Arbeitspensum in Schritten von mindestens 10%. Der Lohnausfall, der durch die Reduktion entsteht, wird teilweise durch die VRM-Rente kompensiert. Die Höhe der Rente hängt von Ihrem bisherigen Lohn, dem Ausmass der Reduktion und Ihrem Alter ab.

Die VRM-Rente wird maximal bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (65 Jahre) ausgerichtet. Sie können mehrere Reduktionsschritte planen — so gestalten Sie den Übergang ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Beitragssätze

Arbeitgeberbeitrag [Platzhalter]% des massgebenden Lohns
Arbeitnehmerbeitrag [Platzhalter]% des massgebenden Lohns
Gesamtbeitrag [Platzhalter]% paritätisch finanziert

Referenzwerte Gebäudehülle: AG 0,85%, AN 0,5%, Total 1,35%. Die definitiven Sätze für die Gebäudetechnik werden vom Stiftungsrat festgelegt.

Prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung

Bevor Sie Ihren Vorruhestand planen, prüfen Sie, ob Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • check_circle Sind Sie 60 Jahre oder älter (oder werden es innerhalb der nächsten 12 Monate)?
  • check_circle Arbeiten Sie in einem Betrieb, der dem GAV Gebäudetechnik unterstellt ist?
  • check_circle Erfüllen Sie die Mindestversicherungsdauer? [Platzhalter]
  • check_circle Möchten Sie Ihr Arbeitspensum um mindestens 20% reduzieren?

Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, steht Ihrem VRM-Antrag nichts im Weg.

Berechnen Sie Ihre VRM-Rente

Mit unserem Berechnungstool können Sie Ihre persönliche VRM-Rente unverbindlich berechnen. Geben Sie einfach Ihren Lohn, Beschäftigungsgrad und Geburtsdatum ein — das Tool zeigt Ihnen, wie viel VRM-Rente Sie bei verschiedenen Reduktionsschritten erwarten können.

So melden Sie sich an

1

Berechnung durchführen

Nutzen Sie das Berechnungstool, um Ihre persönliche VRM-Rente zu ermitteln und verschiedene Szenarien durchzuspielen.

2

Mit Arbeitgeber besprechen

Besprechen Sie Ihren Reduktionswunsch mit Ihrem Arbeitgeber. Gemeinsam legen Sie den Zeitplan und die Schritte fest.

3

Anmeldeformular einreichen

Füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden Sie es mit den erforderlichen Dokumenten an die Stiftung VRM Gebäudetechnik.

4

Bestätigung erhalten

Die Stiftung prüft Ihren Antrag und bestätigt Ihren Leistungsanspruch. Sie erhalten eine schriftliche Zusage.

5

VRM-Rente beziehen

Ab dem vereinbarten Reduktionsdatum erhalten Sie monatlich Ihre VRM-Rente zusammen mit dem reduzierten Lohn.

Was passiert mit BVG und AHV?

Während der VRM-Phase bleiben Ihre BVG- und AHV-Beiträge auf dem bisherigen Niveau versichert — so entstehen Ihnen keine Lücken in der Altersvorsorge. Die Weiterversicherung erfolgt automatisch über die Stiftung. [Platzhalter: Details zur Weiterversicherung und deren genaue Bedingungen]

info

Detaillierte Informationen zur Weiterversicherung von BVG und AHV während der VRM-Phase finden Sie im Leistungs- und Beitragsreglement oder kontaktieren Sie die Geschäftsstelle.

Beispielszenarien

Wie sich das VRM in der Praxis auswirkt, zeigen diese typischen Szenarien:

Szenario 1: Schrittweise Reduktion

Max (61) arbeitet als Heizungsinstallateur zu 100%. Er reduziert per April 2026 auf 80% und per April 2028 auf 60%. Die VRM-Rente gleicht einen wesentlichen Teil des Lohnausfalls aus.

Im Berechnungstool nachrechnen arrow_forward

Szenario 2: Einmalige Reduktion

Ruth (62) arbeitet als Sanitärplanerin zu 80%. Sie reduziert per Januar 2027 direkt auf 40%. Die grössere Reduktion wird durch eine höhere VRM-Rente teilweise kompensiert.

Im Berechnungstool nachrechnen arrow_forward

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in der Gebäudetechnikbranche tragen Sie zum VRM bei und unterstützen Ihre Mitarbeitenden beim Übergang in den Ruhestand. Folgende Pflichten bestehen:

payments

Beitragspflicht

Sie entrichten den Arbeitgeberbeitrag von [Platzhalter]% des massgebenden Lohns monatlich an die Stiftung.

description

Lohnmeldung

Jährlich melden Sie die Löhne Ihrer Mitarbeitenden über das digitale Lohnmeldeportal an die Stiftung.

handshake

Koordination

Stimmen Sie die Pensenreduktion mit dem Arbeitnehmer ab und bestätigen Sie den vereinbarten Plan.

So melden Sie Mitarbeitende an

Wenn ein Mitarbeitender sein Arbeitspensum im Rahmen des VRM reduzieren möchte, gehen Sie wie folgt vor:

1

Gespräch führen

Besprechen Sie mit dem Mitarbeitenden den gewünschten Reduktionsplan und vereinbaren Sie die Details.

2

Anmeldeformular mitunterzeichnen

Das Anmeldeformular wird von beiden Parteien unterschrieben und an die Stiftung eingereicht.

3

Pensenreduktion umsetzen

Nach Bestätigung durch die Stiftung passen Sie das Arbeitspensum und die Lohnabrechnung entsprechend an.

Digitale Lohnmeldung

Die jährliche Lohnmeldung erfolgt einfach und sicher über das digitale Portal der Stiftung. Sie erfassen die massgebenden Löhne Ihrer Mitarbeitenden und übermitteln die Daten elektronisch. [Platzhalter: Portal-URL und Zugangsdetails]

info

Bei Fragen zur Lohnmeldung oder zum Portal stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle unter [Platzhalter: Telefonnummer].

Vorteile für Ihr Unternehmen

Das VRM ist nicht nur für Ihre Mitarbeitenden ein Gewinn — auch Ihr Unternehmen profitiert:

school

Geordneter Wissenstransfer

Erfahrene Mitarbeitende geben ihr Fachwissen schrittweise an die nächste Generation weiter.

group_add

Nachfolgeplanung

Sie haben Zeit, Nachfolger einzuarbeiten und die Übergabe sorgfältig zu planen.

favorite

Mitarbeiterzufriedenheit

Ein würdevoller Übergang in den Ruhestand stärkt die Bindung und das Vertrauen im Team.

balance

Sozialpartnerschaft

Sie zeigen Verantwortung als sozialpartnerschaftlich engagierter Arbeitgeber der Branche.

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Vorruhestandsmodell.

Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmenden ab 60 Jahren, die in einem Betrieb arbeiten, der dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das schweizerische Gebäudetechnikgewerbe unterstellt ist. Zusätzlich muss die Mindestversicherungsdauer gemäss Reglement erfüllt sein. [Platzhalter: genaue Mindestdauer]

Das VRM steht Ihnen ab dem vollendeten 60. Altersjahr zur Verfügung. Sie können Ihre Arbeitszeit bis zum ordentlichen AHV-Alter (65 Jahre) schrittweise reduzieren. Der frühestmögliche Reduktionszeitpunkt ist der erste Tag des Monats nach Ihrem 60. Geburtstag.

Die Höhe der VRM-Rente richtet sich nach Ihrem bisherigen Bruttolohn, dem Ausmass der Pensenreduktion und Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Reduktion. Je höher Ihr Alter bei der Reduktion, desto höher der Rentenfaktor. Nutzen Sie unser Berechnungstool, um Ihre persönliche VRM-Rente unverbindlich zu berechnen.

Nein. Sie können Ihr Arbeitspensum schrittweise reduzieren — zum Beispiel zunächst von 100% auf 80% und später von 80% auf 60%. Jeder Reduktionsschritt muss mindestens 10% betragen, und die erste Reduktion muss mindestens 20% umfassen. Sie können bis zu 5 Reduktionsschritte planen.

Ihre BVG-Beiträge werden während der VRM-Phase auf dem bisherigen Niveau weiterversichert. Das bedeutet, dass Ihnen durch die Pensenreduktion keine Vorsorgelücke entsteht. Die genauen Bedingungen der Weiterversicherung sind im Leistungs- und Beitragsreglement festgelegt. [Platzhalter: Details]

VRM-Leistungen werden maximal während 5 Jahren ausgerichtet — vom frühestmöglichen Bezugsbeginn mit 60 Jahren bis zum ordentlichen AHV-Alter mit 65 Jahren. Bei einem späteren Start verkürzt sich die Bezugsdauer entsprechend.

Ja. Das VRM steht allen Arbeitnehmenden offen, unabhängig vom aktuellen Beschäftigungsgrad. Die Pensenreduktion muss jedoch mindestens 20% betragen. Bei einem Pensum von 50% können Sie also beispielsweise auf 30% reduzieren.

Das VRM wird paritätisch durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanziert. Die Beiträge werden auf dem massgebenden Lohn erhoben. Die Stiftung VRM Gebäudetechnik verwaltet die Mittel und richtet die Leistungen aus. [Platzhalter: Beitragssätze]

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular, das sowohl vom Arbeitnehmenden als auch vom Arbeitgeber unterzeichnet wird. Laden Sie das Formular im Dokumentenbereich herunter. Die Anmeldung sollte mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Reduktionsdatum eingereicht werden. [Platzhalter: genaue Frist]

Grundsätzlich ist ein Arbeitgeberwechsel während der VRM-Phase möglich, sofern der neue Arbeitgeber ebenfalls dem GAV Gebäudetechnik unterstellt ist. Ein Wechsel muss der Stiftung gemeldet werden. Die genauen Bedingungen sind im Reglement geregelt. [Platzhalter: Details]